Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.